Die Stadt Hanau hat die Betreuungsleistungen an allen 16 städtischen Grundschulen neu vergeben und bereitet sich damit auf den ab August 2026 geltenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Die Verträge laufen zunächst bis zum Schuljahr 2029/30 und enthalten zwei Verlängerungsoptionen von jeweils zwei Jahren, so dass eine maximale Laufzeit von acht Jahren möglich ist.
Wer betreut welche Schule
In einem wettbewerblichen Verfahren waren die Betreuungsleistungen als Dienstleistungskonzession für jede einzelne Schule ausgeschrieben worden. Den Zuschlag erhielten drei freie Träger. Der Arbeiter Samariter Bund e. V. übernimmt die Angebote an der August Gaul Schule, der Brüder Grimm Schule, der Eichendorff Schule, der Gebeschus Schule, der Geschwister Scholl Schule, der Heinrich Heine Schule, der Theodor Heuss Schule und der Tümpelgarten Schule. Kaleidoskop e. V. verantwortet die Betreuung an der Erich Kästner Schule, der Friedrich Ebert Schule, der Limesschule, der Pestalozzi Schule und der Wilhelm Geibel Schule. Die Kathinka Platzhoff Stiftung wird an der Anne Frank Schule, der Robinsonschule und an der Schule im Pioneerpark tätig sein.
Beschlusslage und Ziele
Alle 16 Schulkonferenzen haben den jeweils geplanten Trägern im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte zugestimmt. Auch der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben dem Vorgehen zugestimmt. Die Stadtverwaltung stellt damit Planungssicherheit für Schulen, Träger und Eltern her und will die Betreuung qualitativ und verlässlich organisieren.
Rechtsanspruch, Zeitplan und Finanzierungsfragen
Der bundesweite Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird ab August 2026 schrittweise eingeführt. Zunächst gilt er für Kinder der ersten Klassenstufe, in den folgenden Jahren wird er bis zur vierten Klassenstufe ausgeweitet. Ziel des Rechtsanspruchs ist es, Betreuungs lücken nach der Kita zu schließen, individuelle Förderung zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Weil die Schulen das Angebot nicht mit eigenem Personal leisten können, ist die Einbindung externer Träger erforderlich.
Die Stadt Hanau fordert eine vollständige Weitergabe der vom Bund vorgesehenen Mittel für die Betriebskosten an die Kommunen. Bürgermeister und Schuldezernent Maximilian Bieri betont, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Städte eine erhebliche organisatorische und finanzielle Aufgabe darstelle und deshalb sowohl die Bundesmittel bei den Kommunen ankommen als auch das Land Hessen zusätzliche Mittel bereitstellen müsse.
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