Hanau untersagt offenes Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen wegen erhöhter Brandgefahr

Hanau untersagt offenes Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen wegen erhöhter Brandgefahr
Hanau untersagt offenes Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen wegen erhöhter Brandgefahr | Bild: © Stadt Hanau / Moritz Göbel

Die Stadt Hanau weist darauf hin, dass Grillen und das Abbrennen von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen nicht gestattet sind. Das Verbot betrifft das gesamte Stadtgebiet, einschließlich des Mainufers, wo entsprechende Schilder auf die Einschränkung hinweisen.

Regelung und Ausnahmen

Grundlage ist die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt. Demnach sind Grillen und Lagerfeuer nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. In Hanau gibt es zwei solche Plätze, einen bei der Klosterruine Wolfgang und einen an der Barbarossaquelle. Diese Plätze werden in den Monaten Juni bis August wegen der erhöhten Brandgefahr grundsätzlich nicht vergeben.

Damit besteht derzeit keine legale Möglichkeit, in öffentlichen Grünanlagen zu grillen oder ein Lagerfeuer zu entzünden.

Erhöhtes Brandrisiko als Begründung

Die Stadt begründet die Beschränkungen mit der aktuellen Wetterlage. Hohe Temperaturen und anhaltende Trockenheit erhöhen das Risiko, dass schon ein Funke oder nicht vollständig abgelöschte Grillkohle trockene Wiesen oder Gehölze in Brand setzen kann. Die Regelungen dienen dem Schutz der städtischen Grünflächen und der dort lebenden Tiere.

Schutz von Bevölkerung und Einsatzkräften

Nach Angaben der Stadt sollen die Maßnahmen auch dazu beitragen, Gefahren für die Bevölkerung und für Einsatzkräfte zu vermeiden. Vor Ort weisen Verbotsschilder insbesondere am Mainufer auf das Grillverbot hin.

Die Stadt stellt damit klare Vorgaben auf, um das Brandrisiko in trockenen Sommerperioden zu reduzieren und Infrastruktur, Natur und Menschen zu schützen.

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