Kreis Offenbach bietet digitalen Antrag für Umtausch auf Scheckkartenführerschein an

Kreis Offenbach bietet digitalen Antrag für Umtausch auf Scheckkartenführerschein an
Kreis Offenbach bietet digitalen Antrag für Umtausch auf Scheckkartenführerschein an

Im Kreis Offenbach können Bürgerinnen und Bürger ihren alten Führerschein nun online in das EU einheitliche Scheckkartenformat tauschen. Die Fahrerlaubnisbehörde stellt dafür ein digitales Antragsverfahren bereit, mit dem die Antragstellung vollständig online erfolgen kann. Das neue Dokument muss aus rechtlichen Gründen persönlich in der Behörde abgeholt werden.

So funktioniert der Onlineantrag

Voraussetzung für die digitale Beantragung ist ein Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach. Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen den Führerschein nicht als verloren oder gestohlen gemeldet haben. Für die Antragsbearbeitung werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein benötigt. Diese Unterlagen lassen sich als Bilddateien hochladen oder mithilfe einer Selfie Funktion des Smartphones erfassen. Eine gültige E Mail Adresse ist erforderlich, damit Rückfragen und Abholbenachrichtigungen zugestellt werden können.

Die Gebühr beträgt 26,50 Euro und kann online über ein ePayment System bezahlt werden. Nachdem der Antrag bearbeitet ist, muss das neue Dokument persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

Fristen und wer betroffen ist

Der Pflichtumtausch richtet sich nach Geburts- oder Ausstellungsjahr des alten Dokuments. Bei den Papierführerscheinen im rosafarbenen oder grauen Format ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. Für die Jahrgänge 1953 bis 1971 sind die Umtauschfristen bereits abgelaufen. Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen den Umtausch bis zum 19. Januar 2033 vornehmen.

Bei Kartenführerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr maßgeblich. Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis spätestens zum 19. Januar 2026 erneuert werden. Die Fristen verlängern sich gestaffelt bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Neu ausgestellte Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Fahrberechtigung bleibt dadurch unberührt, sofern keine medizinischen oder rechtlichen Gründe dagegen sprechen.

Weitere Hinweise und Kontakt

Der vollständig digitale Antrag ist über das zentrale Landesportal erreichbar. Auf der Webseite werden alle erforderlichen Schritte erklärt und Nutzerinnen und Nutzer durch den Antrag geführt. Weitere Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Offenbach telefonisch unter 06074 8180 0 oder per E Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-offenbach.de. Die Onlineantragsseite ist verfügbar unter www.kreis-offenbach.de/Online-Antrag-Pflichtumtausch/.

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