Starker Schneefall am Wochenanfang hat in Hanau Verkehrsbehinderungen und unterbrochene kommunale Dienste ausgelöst. Die Stadt setzte in der Einsatzphase auf die Freihaltung der wichtigsten Verkehrsachsen, teilte die Verwaltung am Tag nach dem Schneeereignis mit. Oberbürgermeister Claus Kaminsky zog eine positive Zwischenbilanz und lobte das besonnene Verhalten vieler Einwohner.
Einsatzlage und Räumstrategie
Ab 5 Uhr morgens waren 41 Mitarbeitende im städtischen Winterdienst im Einsatz, um die Hauptverkehrsstraßen für den Berufsverkehr so gut wie möglich passierbar zu halten. Nach Angaben der Stadt wäre ein früherer Beginn angesichts des anhaltenden Schneefalls kaum wirksam gewesen, weil die Straßen bis 6 Uhr wieder zugeschneit worden wären. Die Räumstrategie konzentrierte sich daher bewusst auf verkehrswichtige Straßen.
Die Stadt betont, dass der städtische Räumplan deutlich mehr Straßen umfasst als die gesetzlich geregelten Räumpflichten. Untergeordnete Anlieger- und Wohnstraßen werden nach Angaben der Verwaltung in der Regel nicht vom städtischen Winterdienst betreut.
Auswirkungen auf Müllabfuhr und weitere Dienste
Wegen der Witterung mussten Mülltouren aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden. Ab 8:30 Uhr unterstützten deshalb zehn Fahrerinnen und Fahrer der Müllabfuhr den Winterdienst. Am folgenden Dienstag waren erneut 41 Mitarbeitende des Winterdienstes und 35 Mitarbeitende der Müllabfuhr im Einsatz, um die Straßen vom Restschnee zu befreien.
Die Leerungen fielen nach Angaben der Stadt auch am Dienstag aus. Die ausgefallenen Abholungen sollen bis Ende der Woche beziehungsweise am Samstag nachgeholt werden. Grundstückeigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, ihre Tonnen stehen zu lassen. Diese Regelung gilt ebenso für Sperrmüll.
Pflichten der Grundstückseigentümer und mögliche Sanktionen
Die Stadt erinnert Eigentümerinnen und Eigentümer an ihre gesetzliche Pflicht: Gehwege und Überwege müssen bei Schnee und Glätte ausreichend geräumt und abgestreut werden, damit insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kinder geschützt werden. Es gelten feste Räumzeiten und vorgegebene Gehwegbreiten, auch in Fußgängerzonen.
Streusalz ist grundsätzlich verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 1 000 Euro.
Oberbürgermeister Claus Kaminsky bedankte sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften und wandte sich an die Bevölkerung mit der Bitte um Vorsicht und Verständnis. Er räumte ein, dass es bei solchen Wetterlagen Erwartungshaltungen gebe, wonach die Räumung schneller oder dauerhafter erfolgen solle, und dankte gleichzeitig den Hanauerinnen und Hanauern, die ruhig und umsichtig mit der Situation umgegangen seien.
Quelle anzeigen

