Kommunen fordern Gewerbesteuer nach installierter Leistung für Rechenzentren

Kommunen fordern Gewerbesteuer nach installierter Leistung für Rechenzentren
Kommunen fordern Gewerbesteuer nach installierter Leistung für Rechenzentren | Bild: © Kreisstadt Dietzenbach

Kommunen in der Metropolregion Frankfurt Rhein Main fordern eine Neuregelung bei der Verteilung der Gewerbesteuer für Rechenzentren. Vertreter von Dietzenbach und Hanau haben gemeinsam mit dem Kreis Offenbach, dem Hessischen Städte und Gemeindebund sowie dem Regionalverband Frankfurt Rhein Main vorgeschlagen, die Bemessung künftig an der installierten IT Leistung in Megawatt auszurichten und die Steuer am tatsächlichen Standort der Betriebsstätte zu erheben.

Wachsende Cluster in und um Frankfurt

Eine Studie von IW Consult kommt zu dem Ergebnis, dass sich allein in der Stadt Frankfurt am Main derzeit 55 Rechenzentren befinden. Das ist nach den Autoren rund 30 Prozent aller Rechenzentren in Deutschland. Im Umland werden den Angaben zufolge bis 2030 weitere 25 Standorte erwartet. Der US Konzern Google investiert nach eigenen Angaben im Rahmen eines 5,5 Milliarden Euro Programms unter anderem in ein Rechenzentrum in Dietzenbach und erweitert den Standort in Hanau.

Vorschlag: Gewerbesteuer nach Megawatt

Die kommunalen Vertreter argumentieren, die geltende Regelung zur Zerlegung der Gewerbesteuer orientiere sich vornehmlich an der Zahl der Beschäftigten und sei für Rechenzentren nicht mehr zeitgemäß. Die Digitalisierung vermindere Personalzahlen, gleichzeitig steige Leistung und Energiebedarf der Anlagen. Als Alternative schlagen die Kommunen eine Verteilung nach installierter Megawatt IT Leistung vor. Dieses Maß werde als bessere Abbildung der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Bedeutung eines Rechenzentrums angesehen und könne Kommunen eine verlässlichere Einnahmebasis sichern.

Als Vorbild verweisen die Befürworter auf die Regelung bei Windenergieanlagen, laut der dort 90 Prozent der Gewerbesteuer nach installierter Leistung und 10 Prozent nach dem Arbeitslohnanteil verteilt werden. Ebenso fordern sie, die Gewerbesteuer unabhängig vom Firmensitz am Ort der Betriebsstätte festzusetzen.

Begründungen und politische Hürden

Die Initiatoren betonen, dass die Kommunen durch die Ansiedlung von Rechenzentren lokale Belastungen tragen, etwa durch Flächenverbrauch, hohen Energie und Wasserbedarf sowie Ausbau der Infrastruktur. Angesichts einer angespannten Finanzlage vieler hessischer Kommunen sei es gerechtfertigt, dass Gewerbesteuereinnahmen stärker den Standortkommunen zugutekämen. Zudem verweisen sie auf die Bedeutung der Region aufgrund des Internetknotens DE CIX, der zu einem besonderen Zuwachs an Rechenzentren geführt habe.

Vertreter des Kreises und des Städte und Gemeindebunds hoben hervor, dass eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes auf Bundesebene vorgenommen werden müsse. Der Hessische Städte und Gemeindebund hat das Thema dem Deutschen Städte und Gemeindebund übermittelt. Die Initiatoren sehen in einer Anpassung des Bundesrechts eine Voraussetzung, damit eine lokale Verteilung nach Leistung rechtlich umsetzbar wird.

Sicherheitsaspekte und regionale Folgen

Weitere Argumente beziehen sich auf die Einstufung vieler Rechenzentren als kritische Infrastruktur. Ein Ausfall oder ein gezielter Angriff könne Auswirkungen auf öffentliche Sicherheit und Versorgung haben. Kommunale Haushalte trügen Kosten für Schutz und Sicherheit, daher sollten sie angemessen durch Steuereinnahmen unterstützt werden, so die Befürworter.

Die vorgeschlagene Neuregelung würde nach Ansicht ihrer Initiatoren nicht nur die Einnahmesituation einzelner Städte verbessern, sondern auch die regionalen Ausbauanreize für digitale Infrastruktur beeinflussen. Konkrete Gesetzesinitiativen auf Bundesebene wurden bisher nicht angekündigt, die Forderung markiert jedoch einen thematischen Vorstoß aus der Region.

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