Die Stadt Hanau erhält aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes rund 51,85 Millionen Euro. Die Zuweisung folgt wenige Wochen nach dem Inkrafttreten der Kreisfreiheit zum 1. Januar 2026 und wird vom Land Hessen an die Kommunen weitergeleitet. Eine weitere Auszahlung ist voraussichtlich für 2029 geplant; die Höhe steht noch nicht fest.
Kreisfreiheit führt zu deutlich höheren Mitteln
Städtische Berechnungen und Analysen des Hessischen Städtetages legen nahe, dass Hanau als kreisangehörige Sonderstatusstadt nur mit einem Kontingent von rund 35 bis 36 Millionen Euro gerechnet hätte. Durch die Kreisfreiheit stehen der Stadt damit etwa 16 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Oberbürgermeister Claus Kaminsky wertet die Zuweisung als Bestätigung der Entscheidung zur Kreisfreiheit und sieht darin mehr Handlungsspielraum für Investitionen in kommunale Infrastruktur.
Verteilung und Einsatzmöglichkeiten des Sondervermögens
Für die hessischen Kommunen sind im Sondervermögen insgesamt 4,7 Milliarden Euro vorgesehen. Die Verteilung erfolgt in zwei Tranchen, zunächst drei Milliarden Euro, die jetzt zugewiesen wurden, sowie weitere rund 1,7 Milliarden Euro, die voraussichtlich 2029 auf Basis dann aktueller Einwohnerzahlen und Finanzkraftdaten verteilt werden. Für Hanau ist aus der ersten Tranche ein Betrag von 51.849.014 Euro vorgesehen.
Die Mittel können vergleichsweise unbürokratisch und ohne spezifische Förderrichtlinie eingesetzt werden. Genannt werden Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr und Städtebau, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Stadtführung betont, dass diese Flexibilität angesichts hoher Investitionsbedarfe und angespannter Haushalte ein wesentlicher Vorteil sei.
Verfahren und Erwartungen
Das zur Umsetzung notwendige Landesgesetz soll nach Angaben der Stadt voraussichtlich im Frühjahr 2026 vom Hessischen Landtag verabschiedet werden. Unabhängig davon kann die Stadt bereits mit der konkreten Planung der vorgesehenen Investitionsvorhaben beginnen. Mit der Kreisfreiheit übernimmt Hanau zudem zusätzliche Zuständigkeiten, etwa für Feuerwehr und Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie Umwelt- und Forstaufgaben. Diese Kompetenzen sollen künftig zu schnelleren Entscheidungen und direkterer Verantwortung auf kommunaler Ebene führen.
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