Die Stadt Hanau hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Einsatz von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet in den Nachtstunden verbietet. Zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang dürfen die Geräte demnach nicht betrieben werden. Ziel der Regelung ist, vor allem Igel und andere kleine Wirbeltiere vor schweren Verletzungen oder dem Tod durch rotierende Messer zu bewahren.
Regelung und Ausnahmen
Die Verfügung gilt flächendeckend für private und öffentliche Flächen. Für Einzelfälle sind Ausnahmen möglich. Diese müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde in Hanau beantragt und begründet werden. Nach Angaben der Stadt können Ausnahmen etwa für Dachflächen, sehr kleine Rasenflächen mit kleintiersicheren Zäunen oder für sicherheitsrelevante Bereiche wie Umspannwerke gewährt werden, sofern nachgewiesen wird, dass von einem nächtlichen Betrieb keine Gefahr für Igel oder andere geschützte Tiere ausgeht.
Warum die Stadt handelt
Stadtverwaltung und Umweltamt verweisen auf das Verhalten der Tiere. Igel sind vorwiegend in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche und reagieren auf herannahende Gefahr häufig, indem sie sich zusammenrollen. Gegen die Messer von Mährobotern schützt dieses Verhalten nicht. Studien zeigten zudem, dass handelsübliche Mähroboter Igel nicht zuverlässig als Hindernis erkennen, heißt es aus der Stadt.
Nach Einschätzung der Behörden sind nicht nur Igel betroffen. Auch Erdkröten, Eidechsen, Blindschleichen und weitere kleine Wirbeltiere laufen Gefahr, durch Mähroboter verletzt zu werden. Zudem wirkt sich eine dauerhaft kurz gehaltene Rasenfläche negativ auf die Pflanzenvielfalt aus und reduziert damit Nahrungsquellen für Insekten und Rückzugsmöglichkeiten für andere Arten.
Oberbürgermeister Claus Kaminsky erklärte, Igel gehörten zu den besonders geschützten Arten und die Stadt trage Verantwortung, ihren Lebensraum zu bewahren. Das nächtliche Betriebsverbot sei eine wirksame und verhältnismäßige Maßnahme. Sylvia Kloberdanz, Leiterin des Amts für Umwelt, Natur und Klimaschutz, wies darauf hin, dass Städte mit Gärten, Grünanlagen und Parks heute wichtige Lebensräume für Igel darstellen. Ungemähte Bereiche, Laub- oder Reisighaufen sowie heimische Pflanzen könnten im eigenen Garten zusätzlich Schutz und Nahrung bieten.
Rechtliche Grundlage und Sanktionen
Mit der Verfügung setzt die Stadt die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes um. Igel zählen demnach zu den besonders geschützten Tierarten und dürfen weder verletzt noch getötet werden. Verstöße gegen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.
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