Altglascontainer im Pioneer Park umgezogen: Neuer Standort an Hildegard von Bingen Allee

Altglascontainer im Pioneer Park umgezogen: Neuer Standort an Hildegard von Bingen Allee
Altglascontainer im Pioneer Park umgezogen: Neuer Standort an Hildegard von Bingen Allee | Bild: © Stadt Hanau

Der Altglascontainer, der bisher direkt an der Einfahrt zum Pioneer Park in Hanau Wolfgang stand, ist an einen neuen Standort verlegt worden. Die Container wurden rund 150 Meter versetzt und sollen so den Eingangsbereich des Wohngebiets entlasten, gleichzeitig aber gut erreichbar bleiben.

Neuer Standort und Zugänglichkeit

Der neue Sammelplatz befindet sich an der Ecke Hildegard von Bingen Allee und Christoph Kolumbus Straße. Die Stadtverwaltung beschreibt den Standort als weiterhin gut erreichbar und geeignet für die Altglasentsorgung. Mit der Verlegung wurde einem wiederholt geäußerten Wunsch von Anwohnerinnen und Anwohnern Rechnung getragen.

Organisation der Sammlung

In Hanau werden Altglasflaschen und Glasverpackungen an insgesamt 126 Containerstandorten gesammelt. Die Sammlung erfolgt im getrennten Verfahren, sodass das Glas eingeschmolzen und zu neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet werden kann. Die Sammlung vor Ort wird durch das für die Dualen Systeme beauftragte Unternehmen PreZero durchgeführt.

Worauf beim Einwurf zu achten ist

In die Altglascontainer gehören restentleerte Glasverpackungen, getrennt nach den Farben Weißglas, Braunglas und Grünglas. Abweichend gefärbtes Glas wie blaues Glas wird dem Grünglas zugeordnet. Deckel dürfen auf den Verpackungen verbleiben und müssen nicht abgeschraubt werden.

Ausgeschlossene Materialien und Nutzungsregeln

Keramik, Porzellan, Geschirr, Trinkgläser, Vasen sowie Flachglas gehören nicht in die Altglascontainer. Diese Materialien stören den Recyclingprozess und sind über die vorgesehenen Entsorgungswege zu entsorgen, etwa in der Restmülltonne oder auf dem Wertstoffhof. Noch brauchbare Gegenstände können alternativ über regionale Tausch- und Verschenkplattformen weitergegeben werden.

Aus Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner dürfen die Container nur werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr genutzt werden. Das Abstellen von Abfällen außerhalb der Container ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Regelbußgeld von bis zu 1 000 Euro geahndet werden.

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